Sie sind bei der AOK Baden-Württemberg versichert und nutzen ein rtCGM-System und / oder eine Insulinpumpe und nehmen NICHT am Facharztvertrag Diabetologie teil. Dann benötigen Sie regelmäßig ein Papierrezept für den rechtzeitigen Erhalt der Hilfsmittel.
Welche technischen Hilfsmittel erstattet die AOK Baden-Württemberg im Rahmen der Regelversorgung?
In der Regelversorgung vereinbaren geeignete Hilfsmittellieferanten, die als präqualifizierte Leistungserbringer bezeichnet werden, mit Ihrer Krankenversicherung, welche technischen Hilfsmittel Sie erhalten können. In der Regelversorgung können also deutlich mehr rtCGM-Systeme oder Insulinpumpen angeboten werden, als die Interseite der ContraCare GmbH ausweist. Nur weil das von Ihnen angestrebte Hilfsmittel nicht auf der Interseite der ContraCare GmbH aufgelistet ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass dieses Hilfsmittel nicht erhältlich ist oder erstattet wird. Die ContraCare GmbH wird gezielt von Herstellern und Ihrer Krankenkasse beauftragt, wenn diese beiden Parteien die Nutzung einer speziellen IT-Lösung anstreben. Wir digitalisieren den gesamten Versorgungsprozess mit dem Ziel, dass Sie die medizinisch notwendigen Hilfsmittel schnell und unbürokratisch erhalten. Für den Fall, dass Sie das von Ihnen gewünschte Hilfsmittel auf dieser Internetseite nicht finden, empfehlen wir Ihnen die Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse und Ihrem Hilfsmittellieferanten. Die ContraCare GmbH hat keinen Einfluss auf die Entscheidung Ihrer Krankenkasse und auch keinen Einfluss auf die Produktpalette Ihres Hilfsmittellieferanten.
Papierrezepte der unten aufgelisteten Hilfsmittel sind NUR für die Regelversorgung gültig und an die folgende Adresse der AOK Baden-Württemberg zu senden:
AOK Baden-Württemberg
c/o ContraCare GmbH
Bärenschanzstraße 131
90429 Nürnberg
Notwendige Angaben auf dem Papierrezept (Muster 16)
Das Rezept muss die abzugebenden Hilfsmittel eindeutig ausweisen. Fehlt beispielsweise für ein rtCGM-System die Angabe der Maßeinheit (mg/dl oder mmol/l), dann sind wir gezwungen, das Rezept nicht zu verarbeiten. Der behandelnde Arzt wird informiert, dass er ein weiteres Rezept für den Betroffenen ausstellen muss, welches ausreichend präzise ist.
Von entscheidender Bedeutung ist die Angabe der korrekten Adresse. Bedauerlicherweise wird eine Vielzahl an Rezepten mit veralteten Adressen ausgestellt. Dies führt dazu, dass der Hersteller die Hilfsmittel nicht oder nicht rechtzeitig zustellen kann. Versendete Hilfsmittel werden nicht zugestellt und müssen nach erfolgreicher Adressänderung erneut zugestellt werden. Durch diese Verzögerung kann eine Versorgungsunterbrechung resultieren. Daher bitten wir Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass Sie die auf dem Rezept aufgedruckte Adresse kontrollieren, bevor das Rezept an uns versendet wird.
Adressänderung
Falls eine Adressänderung notwendig wird, kontaktieren Sie bitte umgehend den verantwortlichen Hersteller und teilen Sie diesem die neue Adresse mit. Bitte stellen Sie zudem sicher, dass Ihr behandelnder Arzt und die AOK (Versichertenkarte) ebenfalls über die Adressänderung informiert sind.
Wie oft muss bzw. kann ein Rezept eingereicht werden?
Die AOK Baden-Württemberg verlangt ein Rezept für einen Versorgungszeitraum von 90 Tagen. Demzufolge benötigen Sie rund alle drei Monate ein Rezept für die notwendigen Hilfsmittel. Nach Zustellung der Hilfsmittel an die von Ihnen angegebene Adresse sind Sie für 75 Tage für eine weitere Versorgung "gesperrt". Diese technische Sperrfrist dient dem Zweck, ungewollte Mehrfachabgaben zu unterbinden. Wir sind angehalten, alle während der Sperrfrist eingehenden Rezepte solange nicht zu verarbeiten, bis die Sperrfrist abgelaufen ist. 75 Tage nach der letzten Zustellung genehmigt die AOK keine weitere Zustellung, unabhängig davon, ob weitere Rezepte vorliegen!
Reklamation defekter Hilfsmittel
Bitte reklamieren Sie alle defekten Hilfsmittel unverzüglich beim verantwortlichen Hersteller. Wenn Sie defekte Hilfsmittel nicht reklamieren, kann der Hersteller Ihnen auch keinen Ersatz zukommen lassen. Eine mögliche Versorgungsunterbrechung kann resultieren, wenn die nächste Lieferung nicht rechtzeitig erscheint.
Bei allen Fragen zum Hilfsmittel, dem Versandstatus sowie bei Reklamationen wenden Sie sich bitte an:
Für FreeStyle Libre 3
der Abbott GmbH
0800 0006951
Für Dexcom G6 und G7
der Dexcom Deutschland GmbH
0800 7246447
Für Omnipod 5
der Insulet Germany GmbH
0800 1821629
Für mylife YpsoPump
der Ypsomed GmbH
0800 9776633
Für t:slim X2
der VitalAire GmbH
0800 1001644
Für Accu-Chek Solo
der Roche Diabetes Care Deutschland GmbH
0800 4466800
kundenservice.accu-chek@roche.com
Adresse für Papierrezepte (Regelversorgung)
Papierrezepte sind NUR für die Regelversorgung gültig und an die folgende Adresse der AOK Baden-Württemberg zu senden:
AOK Baden-Württemberg
c/o ContraCare GmbH
Bärenschanzstraße 131
90429 Nürnberg
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Impressum
ContraCare GmbH
Bärenschanzstraße 131
90429 Nürnberg
Geschäftsführer: Dr. med. Torsten Kühn
Eintragung: HRB 27787 / AG Nürnberg
Umsatzsteuer-ID: DE267493145